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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Velbert – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
U-W-I Ulrike Wollscheid Immobilien bietet an: Zugehörigkeit zum BVFI, IHK-Sachkundenachweis, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung, professionelle moderne Software und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Gottschling Immobilien GmbH bietet an: Zugehörigkeit zum BVFI, Auszeichnungen durch Focus und Bellevue, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wer in Velbert kauft, zahlt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer — plus Notar, Grundbuch und ggf. Makler. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse; die Kappungsgrenze bleibt bei 20 % in drei Jahren.
Quelle: Finanzamt NRW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land NRW; Mieterschutz
Der Rat beschloss am 26. November 2024 einen einheitlichen Hebesatz der Grundsteuer B von 931 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell). Derselbe Satz gilt laut Hebesatzsatzung auch für das Haushaltsjahr 2026. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an — daraus folgt die Jahressteuer. Die Grundsteuer ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Velbert; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Velbert; Hebesatzsatzung 2026
Zuständig ist das Amtsgericht Velbert (Nedderstraße 40) für das gesamte Stadtgebiet sowie für Heiligenhaus. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nach Zahlung der Grunderwerbsteuer erfolgt keine Eigentumsumschreibung.
Quelle: Amtsgericht Velbert; GerichtsbezirkQuelle: Amtsgericht Velbert; Kontakt
Die Stadt hat den Entwurf des Endberichts zur kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und Bürgerinnen und Bürger zur Stellungnahme eingeladen (Frist zuletzt bis 15. August 2026). Der Plan zeigt Orientierungen für künftige Wärmeversorgung — ohne Anschlusszwang. Unterlagen und Kontakt: waermeplanung@velbert.de.
Quelle: Stadt Velbert; Wärmeplanung KWPQuelle: Stadt Velbert; Wärmeplan Stellungnahme
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel Kaufpreis). Sie entsteht mit Beurkundung des Kaufvertrags und ist nach Bescheid zu zahlen; erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuch aus.
Neben der Grunderwerbsteuer (6,5 %) fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an — oft grob im Bereich von etwa 1,5–2 % des Kaufpreises zusammen. Maklerprovision nur, wenn vereinbart (Bestellerprinzip beachten). Genauere Beträge ergeben sich aus Beurkundung und Gebührenordnung.
Zuständig ist das Amtsgericht Velbert, Nedderstraße 40, 42549 Velbert — für das gesamte Stadtgebiet Velbert und für Heiligenhaus. Die Eigentumsumschreibung setzt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts voraus.
Quelle: Amtsgericht Velbert; GerichtsbezirkQuelle: Amtsgericht Velbert; Kontakt
Für die Grundsteuer B (Wohn- und Nichtwohngrundstücke) gilt nach der Grundsteuerreform (ab 2025) ein einheitlicher Hebesatz von 931 % — beschlossen am 26. November 2024, bestätigt für das Haushaltsjahr 2026. NRW nutzt das wertabhängige Bundesmodell: Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Velbert; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Velbert; Hebesatzsatzung 2026
Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Velbert über BORIS-NRW (boris.nrw.de), typisch zum Stichtag 1. Januar. Der Richtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für unbebauten Boden — keine Verkehrswertermittlung Ihres Hauses.
Quelle: BORIS-NRW; BodenrichtwerteQuelle: GARS.NRW Velbert; BORIS
Der Entwurf des Endberichts zur kommunalen Wärmeplanung liegt vor; Stellungnahmen waren bis 15. August 2026 möglich. Der Plan zeigt Orientierungen für künftige Wärmeversorgung und begründet keinen Anschlusszwang. Unterlagen: städtische KWP-Seite.
Seit dem 1. August 2025 wieder Elternbeiträge ab 80.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen. Ab dem Kindergartenjahr, in dem das Kind bis zum 30. September vier Jahre alt wird, ist die Betreuung bis zur Einschulung beitragsfrei.
Landes- und Bundesprogramme (z. B. über NRW.BANK und Förderbanken des Bundes) ändern sich; prüfen Sie aktuelle Angebote zu Eigentumserwerb und energetischer Sanierung. Kommunale Wärmeplanung kann Hinweise geben, welche Versorgungsoptionen langfristig relevant werden — ohne Förderzusage.
Quelle: NRW.BANK; FörderübersichtQuelle: Stadt Velbert; Wärmeplanung
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden