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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Heiligenhaus – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Heiligenhaus kauft, zahlt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten greift hier keine Mietpreisbremse (nicht in der MietSchVO NRW). Für die laufende Grundsteuer gilt ab 1. Januar 2025 der einheitliche Hebesatz B von 983 % (neue Grundsteuer nach der Reform, wertabhängiges Bundesmodell).
Quelle: Finanzamt NRW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land NRW; Mieterschutz KommunenlisteQuelle: Stadt Heiligenhaus; Hebesatzsatzung 2025
Der Rat beschloss am 11. Dezember 2024 bewusst einen einheitlichen Hebesatz für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke (Grundsteuer B 983 %, A 276 %). Die Option differenzierter Hebesätze (Wohn niedriger, Nichtwohn höher) lehnte die Mehrheit ab. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz — ohne Rechenbeispiel hier.
Quelle: Stadt Heiligenhaus; Grundbesitzabgaben 2025
Grundbucheintragungen für Heiligenhaus (PLZ 42579) laufen über das Amtsgericht Velbert, Nedderstraße 40. Notar und Gerichtskosten nach GNotKG kommen zur Grunderwerbsteuer hinzu; Maklerprovision folgt der Vereinbarung im Kaufvertrag (Bestellerprinzip Kauf).
Quelle: Amtsgericht Velbert; Grundbuchamt
Der kommunale Wärmeplan (Abschlusspräsentation 30. August 2025) zeigt Eignungsgebiete ohne Pflicht zum Netzanschluss. In der Unterilp besteht bereits ein kleines Wärmenetz — ein lokaler Infrastrukturvorteil bei möglichem Ausbau. Bis zu einer späteren Satzungsausweisung bleibt die Heizungsentscheidung individuell.
Quelle: Stadt Heiligenhaus; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
In Nordrhein-Westfalen — und damit in Heiligenhaus — beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel Kaufpreis). Sie entsteht mit Beurkundung und ist binnen eines Monats nach Bescheid fällig.
Zusätzlich fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem GNotKG an (typischerweise ein niedriger einstelliger Prozentsatz vom Kaufpreis, abhängig vom Geschäftswert). Die Maklerprovision richtet sich nach der Vereinbarung im Kaufvertrag (Bestellerprinzip Kauf). Eigenkapital für GrESt plus Nebenkosten einplanen.
Ab 1. Januar 2025 (neue Grundsteuer nach der Reform): Grundsteuer B 983 %, A 276 % — einheitlich für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Der Rat lehnte am 11. Dezember 2024 differenzierte Hebesätze ab. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz.
Quelle: Stadt Heiligenhaus; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Heiligenhaus; Grundbesitzabgaben 2025
Zuständig ist das Amtsgericht Velbert (Nedderstraße 40, 42549 Velbert) für die PLZ 42579. Auszüge können Sie dort oder über den Notar beantragen.
Der kommunale Wärmeplan (Präsentation 30. August 2025) zeigt Eignungsgebiete ohne Anschlusszwang. In der Unterilp besteht bereits ein kleines Wärmenetz. Verbindliche Ausweisungen als Netzgebiet brauchen später eigene kommunale Beschlüsse/Satzungen.
Die Stadt hat eine Erschließungsbeitragssatzung im Ortsrecht. Ob und wann Beiträge für Ihr Grundstück fällig werden, hängt von Erschließungsstand und Satzung ab — vor dem Kauf beim Notar und der Stadt klären, besonders bei Bauland und Neubaugebieten.
Nein — Heiligenhaus ist nicht MietSchVO-Gebiet. Die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze greifen hier nicht; es bleibt bei den allgemeinen bundesgesetzlichen Regeln (u. a. Kappung 20 % in drei Jahren).
Beiträge sind einkommensgestaffelt; bei mehreren gleichzeitig betreuten Kindern entfallen Beiträge für das zweite und weitere Kind. Ab dem Kindergartenjahr mit Vollendung des vierten Lebensjahres bis zum 30. September ist die Betreuung bis zur Einschulung beitragsfrei (Satzung ab 1. August 2025).
Heiligenhaus hat keinen Schienenhalt; Anbindung läuft über den VRR-Bus zu Umstiegspunkten (u. a. Essen-Kettwig). Für Haushalte ohne Zweitwagen sollten Sie Fahrzeiten zu Arbeitsorten vor dem Kauf prüfen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden