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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Solingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
U-W-I Ulrike Wollscheid Immobilien bietet an: Zugehörigkeit zum BVFI, IHK-Sachkundenachweis, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung, professionelle moderne Software und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
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Wer in Solingen kauft, zahlt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer auf die Bemessungsgrundlage — in der Regel den Kaufpreis. Beim Mieten gilt derzeit keine Mietpreisbremse; im Bestand bleibt die Kappungsgrenze bei 20 % in drei Jahren — relevant, wenn Sie vermieten oder später selbst mieten.
Quelle: Finanzamt NRW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land NRW; Mieterschutz
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) gilt Hebesatz B 805 % und Hebesatz A 305 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Der Rat wählte den einheitlichen Satz — ohne Splitting zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken.
Quelle: Stadt Solingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Bergische IHK; Kommunale Steuern
Der kommunale Wärmeplan (Abschlussbericht Stand Februar 2025) zeigt Wärmeversorgungsgebiete und mögliche Pfade zu Nah-/Fernwärme oder dezentralen Lösungen. Für Käufer ist er Orientierung zu Folgekosten beim Heizungswechsel — ohne unmittelbare Verpflichtung aus dem Plan selbst.
Quelle: Stadtwerke Solingen; Wärmeplanung
Grundbuchsachen bearbeitet das Amtsgericht Solingen; Eintragungen laufen in der Regel über den Notar. Amtliche Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar finden Sie kostenfrei in BORIS-NRW — als Zonenwert, nicht als Verkehrswert Ihres Objekts.
Quelle: Amtsgericht Solingen; GrundbuchamtQuelle: BORIS-NRW; Bodenrichtwerte
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
In Nordrhein-Westfalen — und damit in Solingen — beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Planen Sie die Steuer als Eigenkapital ein; erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung aus.
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer (6,5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an — oft grob im Bereich von rund 1,5–2 % der Bemessungsgrundlage, abhängig vom Geschäft. Maklerprovision gilt nur bei Beauftragung und richtet sich nach Vereinbarung bzw. Bestellerprinzip. Rechnen Sie die Summe vor dem Notartermin als Eigenkapital.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) gelten Hebesatz A 305 % und Hebesatz B 805 %. Solingen nutzt einen einheitlichen Hebesatz B — ohne Splitting zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.
Quelle: Stadt Solingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Bergische IHK; Kommunale Steuern
Zuständig ist das Amtsgericht Solingen. Eintragungen und Löschungen laufen in der Regel über den Notar. Einen Grundbuchausdruck beantragen Sie schriftlich, per Fax oder persönlich beim Grundbuchamt — bei berechtigtem Interesse; alternativ über den Notar.
Amtliche Bodenrichtwerte für Solingen sind kostenfrei in BORIS-NRW einsehbar. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine Zone — kein Kaufpreis Ihres konkreten Objekts und kein Verkehrswert. Für Kaufentscheidungen nutzen Sie ihn als grobe Orientierung neben Gutachten und Objektprüfung.
Der kommunale Wärmeplan (Abschlussbericht Stand Februar 2025) zeigt Wärmeversorgungsgebiete und mögliche Pfade zu Nah-/Fernwärme oder dezentralen Lösungen. Für Käufer ist er Orientierung zu möglichen Folgekosten beim Heizungswechsel — ohne unmittelbare Verpflichtung aus dem Plan selbst. Details finden Sie bei den Stadtwerken Solingen.
Landesweit stehen Programme der NRW.BANK und des Bundes (unter anderem über die KfW) für Eigentumserwerb und energetische Sanierung zur Verfügung — Voraussetzungen und Konditionen ändern sich. Prüfen Sie aktuelle Angebote auf den Portalen der NRW.BANK und der KfW sowie ggf. kommunale Hinweise der Stadt Solingen.
Quelle: NRW.BANK; Förderungen PrivatpersonenQuelle: KfW; Förderungen Privatpersonen
Ja. Elternbeiträge sind einkommens- und betreuungszeitabhängig; die Beitragstabelle gilt ab dem 1. August 2025. Die letzten zwei Jahre vor der Einschulung sind beitragsfrei. Bei bestimmten Sozialleistungen entfällt der Beitrag auf Antrag. Details und Tabellen stehen im Serviceportal der Stadt.
Bus und Oberleitungsbus (Obus) im VRR decken das Stadtgebiet ab; Fahrten nur in Solingen liegen in Preisstufe A. Bahnhöfe Ohligs und Mitte verbinden Richtung Düsseldorf, Köln und Wuppertal. Für Lageentscheidungen lohnt der Blick auf Takt und Umstiege Ihrer typischen Arbeits- oder Familienwege.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden