Immobilien zum Mieten in Egelsbach

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Egelsbach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

In der Umgebung von Egelsbach findest Du folgende Immobilien zum Mieten:

Das Wichtigste zum Mieten in Egelsbach

In Egelsbach gilt die Mietpreisbremse: Bei Wiedervermietung darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt — beides, weil die Gemeinde auf der 49er-Liste der Mieterschutzverordnung steht. Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht Egelsbach nicht. Landesweite Kaufregeln stehen im Bundesland-Block.

Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung

Wie prüfen Sie die Vergleichsmiete ohne Spiegel?

In der Landesübersicht ist weder ein qualifizierter noch ein einfacher Mietspiegel für Egelsbach genannt. Für eine Erhöhung nach § 558 BGB braucht der Vermieter dann Vergleichswohnungen, ein Gutachten oder — nur bei echter Vergleichbarkeit — den Spiegel einer anderen Gemeinde. Die Obergrenze bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete. Neubau nach dem 1. Oktober 2014 und die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung sind von der Bremse ausgenommen.

Quelle: Land Hessen; Mietspiegel und Ausnahmen

Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?

Beim Wohnungsamt der Gemeinde, Rathaus Freiherr-vom-Stein-Straße 13 (Sicherheit & Mobilität, Frau Heller, wohnungsamt@egelsbach.de). Der Wohnberechtigungsschein (WBS) erlaubt die Bewerbung um eine öffentlich geförderte Wohnung, begründet aber keinen Anspruch auf ein konkretes Objekt. Er gilt in der Regel ein Jahr. Die Ausstellung ist in Hessen kostenfrei — siehe Bundesland-Block. Bringen Sie Einkommensnachweise für jede Person im Haushalt mit eigenem Einkommen mit.

Quelle: Gemeinde Egelsbach; WohnberechtigungsscheinQuelle: Gemeinde Egelsbach; Wohnungsamt Heller

Was bleibt bei Kita und Nebenkosten?

Kita-Plätze merken Sie über LITTLE BIRD vor. Das Grundmodul ab dem vollendeten dritten Lebensjahr trägt das Land (Bundesland-Block); Krippe, Mehrstunden und Verpflegung folgen der Gebührensatzung der Gemeinde. Die neue Grundsteuer (Hebesatz B 1.066 %, 2026) darf der Vermieter über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag die Betriebskosten vorsieht. Bewohnerparkausweise stellt die Straßenverkehrsbehörde aus, falls Vorrechte angeordnet sind.

Quelle: Gemeinde Egelsbach; LITTLE BIRD PortalQuelle: IHK Gießen-Friedberg; Hebesatz B 2026Quelle: Gemeinde Egelsbach; Bewohnerparken

Bundesland Hessen:

  • Grunderwerbsteuer: 6 %
  • Hessengeld (Landesförderung Ersterwerb selbstgenutzten Eigentums, Kaufvertrag ab 1. März 2024) — Antrag WIBank
  • Neue Grundsteuer: Flächen-Faktor-Verfahren (landesweit, kein Marktwert-Modell); kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Kita-Beitragsfreistellung: bis zu sechs Stunden täglich ab vollendetem 3. Lebensjahr (Landesregel)
  • Wohnberechtigungsschein: Ausstellung in Hessen kostenfrei

Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:

Häufige Fragen zum Mieten in Egelsbach

  • Gilt in Egelsbach die Mietpreisbremse?
  • Steht Egelsbach auf der hessischen 49er-Liste?
  • Darf die Neuvertragsmiete 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?

Ja. Egelsbach steht in der hessischen Mieterschutzverordnung. Bei Wiedervermietung darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Ausnahmen (unter anderem Neubau nach dem 1. Oktober 2014) folgen Bundesrecht. Laufzeit und Streit um die Verlängerung: siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Egelsbach?
  • Darf die Miete in drei Jahren um 15 Prozent steigen?
  • Gilt die bundesweite 20-Prozent-Kappung?

In Egelsbach gilt die abgesenkte Kappung: höchstens 15 % in drei Jahren, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die 20-Prozent-Grenze gilt bundesweit dort, wo die Verordnung nicht greift — Egelsbach gehört zu den 49 Kommunen mit 15 %.

Quelle: Land Hessen; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Egelsbach einen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Ist der Spiegel qualifiziert oder einfach?

Nein. In der Landesübersicht ist weder ein qualifizierter noch ein einfacher Mietspiegel für Egelsbach genannt. Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB muss der Vermieter dann über Vergleichswohnungen, ein Gutachten oder — nur bei echter Vergleichbarkeit — den Spiegel einer anderen Gemeinde begründen.

Quelle: Land Hessen; Mietspiegel-Städte

  • Wo beantrage ich in Egelsbach einen Wohnberechtigungsschein?
  • Ist das Wohnungsamt im Rathaus?
  • Kostet der WBS in Egelsbach etwas?

Beim Wohnungsamt der Gemeinde, Rathaus Freiherr-vom-Stein-Straße 13 (Frau Heller, wohnungsamt@egelsbach.de). Der Schein berechtigt zur Bewerbung um eine Sozialwohnung, vermittelt aber keine Wohnung. Gültigkeit in der Regel ein Jahr. Die Ausstellung ist in Hessen kostenfrei (Bundesland-Block).

Quelle: Gemeinde Egelsbach; WohnberechtigungsscheinQuelle: Gemeinde Egelsbach; Wohnungsamt Heller

  • Was zahlen Familien in Egelsbach für die Kita?
  • Ist der Kindergarten ab drei Jahren beitragsfrei?
  • Gilt LITTLE BIRD auch für die Schulbetreuung?

Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr stellt das Land bis zu sechs Stunden täglich frei (Bundesland-Block). Krippe, längere Buchung und Verpflegung folgen der Gebührensatzung der Gemeinde. Anmeldung über LITTLE BIRD; die Schulbetreuung der Grundschule buchen Sie dort ebenfalls.

Quelle: Hessen Sozial; Kita-BeitragsfreistellungQuelle: Gemeinde Egelsbach; KinderbetreuungQuelle: Gemeinde Egelsbach; Schulbetreuung

  • Darf der Vermieter die Grundsteuer auf mich umlegen?
  • Welcher Hebesatz steckt in den Nebenkosten 2026?
  • Gilt die neue Grundsteuer ab 2025?

Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten gehen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gilt in Egelsbach für 2026 Hebesatz B 1.066 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: IHK Gießen-Friedberg; Hebesatz B 2026Quelle: Gemeinde Egelsbach; Grundsteuer Reform

  • Brauche ich in Egelsbach einen Bewohnerparkausweis?
  • Wo beantrage ich das Bewohnerparken?
  • Wer ist die Straßenverkehrsbehörde?

Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde (Sicherheit & Mobilität, Rathaus). Ein Ausweis kommt nur infrage, wenn Bewohnerparkvorrechte angeordnet sind und Sie dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Die Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührenordnung — Höhe vor Ort erfragen.

Quelle: Gemeinde Egelsbach; Bewohnerparken

  • Wie komme ich als Mieter zur Arbeit in Frankfurt?
  • Reicht die S6 zum Pendeln?
  • Fährt ein Bus zum Bahnhof?

Die S6 verbindet Egelsbach mit Frankfurt und Darmstadt. Innerorts ergänzt die Buslinie OF-73 (Langen – Bayerseich – Egelsbach Bahnhof). Tickets: RMV.

Quelle: RMV; Linienfahrplan S6Quelle: kvgOF; Linienfahrplan OF-73

  • Wie lange bin ich nach einer Umwandlung in Eigentum vor Kündigung geschützt?
  • Gilt in Egelsbach die achtjährige Sperrfrist?
  • Was passiert, wenn die Mietwohnung verkauft wird?

In den Gebieten der Mieterschutzverordnung — also auch in Egelsbach — beträgt die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung und Verkauf acht Jahre (statt bundesweit drei). Für Egelsbach gilt die Achtjahresfrist für Veräußerungen nach dem 31. August 2019. Das schützt nur vor Eigenbedarf und Verwertungskündigung in diesem Sonderfall.

Quelle: Land Hessen; Kündigungssperrfrist

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