Immobilien zum Mieten in Neu-Isenburg

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In der Umgebung von Neu-Isenburg findest Du folgende Immobilien zum Mieten:

Das Wichtigste zum Mieten in Neu-Isenburg

Neu-Isenburg steht auf der Gebietsliste der Hessischen Mieterschutzverordnung: Bei Neuvermietung darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; im Bestand gilt die Kappung auf 15 % in drei Jahren (MiSchuV bis 25. November 2026). Beim späteren Kauf fallen in Hessen 6 % Grunderwerbsteuer an — hier nur als Orientierungsrahmen, falls Sie Eigentum prüfen.

Quelle: Land Hessen; MieterschutzverordnungQuelle: Land Hessen; Grunderwerbsteuer

Woran orientiert sich die ortsübliche Miete?

Einen amtlichen Mietspiegel für Neu-Isenburg führt das Land derzeit nicht in seiner Übersicht qualifizierter oder einfacher Mietspiegel. Die Vergleichsmiete müssen Vermieter und Mieter dann über Vergleichswohnungen, Gutachten oder andere zulässige Mittel begründen. Ausnahmen von der Mietpreisbremse (u. a. bestimmte Neubauten nach dem 1. Oktober 2014, umfassende Modernisierung, höhere Vormiete) bleiben bundesrechtlich möglich.

Quelle: Land Hessen; Mietspiegel-Übersicht

Wie komme ich an eine Sozialwohnung?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie beim Wohnungswesen der Stadt (Hugenottenallee 53). Er gilt in der Regel ein Jahr und berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung — ohne Anspruch auf Vermittlung. Belegungsgebundene Wohnungen von GEWOBAU und Partnern vergibt die Stadt nach Einkommensprüfung, nicht über Direktbewerbung beim Vermieter.

Quelle: Stadt Neu-Isenburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Neu-Isenburg; Belegungsrechte

Was gilt bei Kita und Nebenkosten-Nähe?

Sechs Stunden Kindergartenbetreuung ab drei Jahren sind landesweit beitragsfrei; längere Zeiten regelt die städtische Gebührensatzung. Die Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) kann bei Umlagevereinbarung in den Betriebskosten erscheinen — Höhe und Hebesatz betreffen Eigentümer und indirekt Mieter über die Abrechnung.

Quelle: Stadt Neu-Isenburg; KindertagesbetreuungQuelle: Stadt Neu-Isenburg; Grundsteuer Hebesatz

Häufige Fragen zum Mieten in Neu-Isenburg

  • Gilt in Neu-Isenburg die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?
  • Bis wann gilt die MiSchuV für Neu-Isenburg?

Ja. Neu-Isenburg ist in der Hessischen Mieterschutzverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt genannt. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Verordnung gilt bis zum 25. November 2026.

Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Neu-Isenburg?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete in drei Jahren steigen?
  • Gilt 15 oder 20 Prozent Kappung?

In Neu-Isenburg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren höchstens 15 % Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete — statt der bundesweiten 20 %. Grundlage ist die MiSchuV.

Quelle: Land Hessen; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Neu-Isenburg einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Hat Neu-Isenburg einen qualifizierten Mietspiegel?

Nein — in der hessischen Übersicht qualifizierter und einfacher Mietspiegel ist Neu-Isenburg derzeit nicht aufgeführt. Die Vergleichsmiete können Parteien über Vergleichswohnungen, Gutachten oder andere zulässige Mittel nachweisen.

Quelle: Land Hessen; Mietspiegel-Liste

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Neu-Isenburg?
  • Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
  • Wie lange gilt der WBS?

Beim Wohnungswesen der Stadt (Hugenottenallee 53). Der WBS berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung, begründet aber keinen Anspruch auf Vermittlung. Er gilt in der Regel ein Jahr und wird beim Mietvertragsabschluss dem Vermieter übergeben.

Quelle: Stadt Neu-Isenburg; Wohnberechtigungsschein

  • Wie finde ich Sozial- oder belegungsgebundene Wohnungen?
  • Vermittelt die GEWOBAU direkt Sozialwohnungen?
  • Was sind Belegungsrechte in Neu-Isenburg?

Belegungsgebundene Wohnungen (u. a. GEWOBAU, Partner) vergibt die Stadt nach Einkommensprüfung — eine Direktbewerbung beim Vermieter ist für gebundene Wohnungen in der Regel nicht vorgesehen. Anlaufstelle ist das Wohnungswesen; aktuelle Bindungen und Programme veröffentlicht die Stadt.

Quelle: Stadt Neu-Isenburg; BelegungsrechteQuelle: Stadt Neu-Isenburg; Wohnberechtigungsschein

  • Was gilt für Kita-Beiträge, wenn ich mit Familie miete?
  • Sind sechs Stunden Kindergarten beitragsfrei?
  • Gibt es Geschwisterermäßigung?

Ab drei Jahren bis Einschulung sind sechs Stunden täglich landesweit beitragsfrei. Längere Zeiten regelt die städtische Gebührensatzung; bei mehreren Kindern in Neu-Isenburger Einrichtungen greift die Geschwisterregelung der Satzung. Ermäßigung bei Bedürftigkeit ist beantragbar.

Quelle: Stadt Neu-Isenburg; Kita-GebührensatzungQuelle: Stadt Neu-Isenburg; Kita-Ermäßigung

  • Lohnt sich Wohnen in Neu-Isenburg trotz Pendeln nach Frankfurt?
  • Wie lange brauche ich mit der S6 nach Frankfurt?
  • Gibt es S-Bahn vom Bahnhof Neu-Isenburg?

Viele Beschäftigte pendeln über die S6 nach Frankfurt (Süd / Hauptbahnhof tief) bzw. mit der RB61. Ob sich die Lage lohnt, hängt von Arbeitsort, Takt und Ticketkosten im RMV ab — die Schienenanbindung ist der zentrale Standortvorteil.

Quelle: RMV; S6 und RB61

  • Betrifft mich als Mieter die Grundsteuer nach der Reform?
  • Ist die Grundsteuer umlagefähig?
  • Welcher Hebesatz gilt 2026 in Neu-Isenburg?

Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) zahlen Eigentümer; Vermieter dürfen sie nur umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Hebesatz Grundsteuer B beträgt für 2026495 % (hessisches Flächen-Faktor-Verfahren).

Quelle: Stadt Neu-Isenburg; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Finanzamt Hessen; Flächen-Faktor-Verfahren

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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