WRS Immobilien - Single-Wohnung im Westend - neu sanierte 2 Zimmer Wohnung im EG



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In Frankfurt am Main gibt es 4 Wohnungen zur Miete. Der durchschnittliche Kaltmiete für Wohnimmobilien liegt bei ca. 22,34 €/m² und Monat. Stand: 02.08.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
Seit der Verlängerung vom 12. November 2025 listet die hessische Mieterschutzverordnung Frankfurt am Main weiter mit Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren (Geltung laut Land bis 25. November 2026). Das Amtsgericht Frankfurt hält diese Verlängerung für unwirksam — prüfen Sie Neuvertrag und Erhöhung im Einzelfall. Wer später kauft, zahlt in Hessen 6 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Land Hessen; MieterschutzverordnungQuelle: hessenschau; Amtsgerichtsurteil MieterschutzQuelle: Hessen Finanzen; Grunderwerbsteuer 6 Prozent
Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete liefert der qualifizierte Frankfurter Mietspiegel 2026 (Anerkennung am 25. Juni 2026). Laut Stadt und MiSchuV darf die Wiedervermietungsmiete höchstens 10 % darüber liegen; Erhöhungen im Bestand sind auf 15 % in drei Jahren gekappt — beides steht unter dem Vorbehalt der streitigen Verlängerung.
Quelle: Stadt Frankfurt; Mietspiegel 2026
Sozialwohnungen im Stadtgebiet mieten Sie nur nach Registrierung beim Amt für Wohnungswesen — sie ersetzt den klassischen WBS für Frankfurt. Das Amt prüft Einkommens- und Wohnvoraussetzungen und vermittelt die Bestände; ein allgemeiner hessischer WBS gilt hier nicht.
Quelle: Stadt Frankfurt; Sozialwohnungs-Registrierung
Seit dem 1. Juni 2023 sind Betreuung, Bildung und Erziehung in angeschlossenen Kitas und anerkannter Kindertagespflege ab dem Monat, in dem das Kind das zweite Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt entgeltfrei — für die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit. Verpflegung bleibt zahlungspflichtig; unter zwei Jahren und in Hort/Schulbetreuung gelten eigene Regeln.
Laut hessischer Mieterschutzverordnung (verlängert am 12. November 2025, laut Land bis 25. November 2026) gilt Frankfurt am Main als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt: Die Wiedervermietungsmiete darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das Amtsgericht Frankfurt hat die Verlängerung als unzureichend begründet und unwirksam eingestuft — die Rechtslage ist streitig. Ausnahmen (u. a. bestimmter Neubau, umfassende Modernisierung, höhere Vormiete) bleiben bundesrechtlich möglich.
Quelle: Land Hessen; MieterschutzverordnungQuelle: hessenschau; Amtsgerichtsurteil Mieterschutz
Nach der MiSchuV darf die Miete in Frankfurt am Main innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (abgesenkte Kappungsgrenze), begrenzt durch die ortsübliche Vergleichsmiete. Bundesweit ohne Gebietsausweisung wären es 20 %. Wegen des Amtsgerichtsurteils zur Verlängerung ist auch diese Absenkung streitig.
Quelle: Land Hessen; KappungsgrenzeQuelle: Stadt Frankfurt; Mietspiegel Hinweise
Ja. Der qualifizierte Frankfurter Mietspiegel 2026 wurde am 25. Juni 2026 anerkannt und gilt stadtweit. Er dient der Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuvertrag und Mieterhöhung; Online-Rechner und PDF stellt die Stadt bereit.
Für Sozialwohnungen im Stadtgebiet ersetzt die Registrierung beim Amt für Wohnungswesen den klassischen Wohnberechtigungsschein. Nur registrierte Haushalte dürfen anmieten; die Vermittlung erfolgt durch dasselbe Amt (Adickesallee 67–69). Einen allgemeinen WBS für andere hessische Gemeinden stellt das Amt auf Anfrage aus — er gilt nicht für Frankfurt.
In ausgewiesenen Bewohnerparkbereichen brauchen auch Mieter einen Bewohnerparkausweis. Die Gebühr beträgt 60 € / halbes Jahr, 120 € / Jahr bzw. 240 € / zwei Jahre. Ein freier Stellplatz ist nicht garantiert.
Ab dem Monat, in dem das Kind das zweite Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt sind Betreuung, Bildung und Erziehung in angeschlossenen Kitas und anerkannter Kindertagespflege entgeltfrei (seit 1. Juni 2023, vertraglich vereinbarte Betreuungszeit). Verpflegung bleibt zahlungspflichtig.
Ja. Nahverkehr im Stadtgebiet liegt im RMV; VGF betreibt U-Bahn, Straßenbahn und Bus. Das Deutschlandticket gilt parallel.
Quelle: RMV; VerbundportalQuelle: VGF; Stadtverkehr Frankfurt
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden