4 Immobilien zum Mieten in Frankfurt am Main

4 Immobilien werden in Frankfurt am Main zum Mieten angeboten. Die Preisspanne liegt zwischen 1.120 und 9.800

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Seitenüberblick: Immobilien in Frankfurt am Main

In Frankfurt am Main gibt es 4 Wohnungen zur Miete. Der durchschnittliche Kaltmiete für Wohnimmobilien liegt bei ca. 22,34 €/m² und Monat. Stand: 02.08.2026.

  • Was ist ein typischer m²-Preis für Wohnimmobilien (Mieten) in Frankfurt am Main?
  • Was kostet eine Wohnung zum Mieten in Frankfurt am Main?
  • Was kostet ein Haus zum Mieten in Frankfurt am Main?
Für Wohnimmobilien (Mieten) in Frankfurt am Main liegt der Median bei ca. 20,90 €/m² — die Hälfte der Angebote liegt unter diesem Wert. Der Durchschnitt liegt bei ca. 22,34 €/m²; ein deutlicher Abstand zwischen Median und Durchschnitt deutet auf Ausreißer in der Preisspanne hin.
  • Wie finde ich eine günstige Wohnung oder ein günstiges Haus zum mieten in Frankfurt am Main?
  • Wo finde ich günstige Immobilien zum mieten in Frankfurt am Main?
Besonders günstig kannst Du in Hausen eine Immobilie mieten, wenn Du im Bereich der Wohnungen auf die Suche gehst. Denn Wohnungen sind in Hausen ca. 14 % günstiger pro m² als im Durchschnitt von Frankfurt am Main. Liste der verfügbaren Objekte (Mieten).

Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.

Das Wichtigste zum Mieten in Frankfurt am Main

Seit der Verlängerung vom 12. November 2025 listet die hessische Mieterschutzverordnung Frankfurt am Main weiter mit Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren (Geltung laut Land bis 25. November 2026). Das Amtsgericht Frankfurt hält diese Verlängerung für unwirksam — prüfen Sie Neuvertrag und Erhöhung im Einzelfall. Wer später kauft, zahlt in Hessen 6 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Land Hessen; MieterschutzverordnungQuelle: hessenschau; Amtsgerichtsurteil MieterschutzQuelle: Hessen Finanzen; Grunderwerbsteuer 6 Prozent

Wonach richten sich Neuvertrag und Mieterhöhung?

Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete liefert der qualifizierte Frankfurter Mietspiegel 2026 (Anerkennung am 25. Juni 2026). Laut Stadt und MiSchuV darf die Wiedervermietungsmiete höchstens 10 % darüber liegen; Erhöhungen im Bestand sind auf 15 % in drei Jahren gekappt — beides steht unter dem Vorbehalt der streitigen Verlängerung.

Quelle: Stadt Frankfurt; Mietspiegel 2026

Registrierung statt Wohnberechtigungsschein

Sozialwohnungen im Stadtgebiet mieten Sie nur nach Registrierung beim Amt für Wohnungswesen — sie ersetzt den klassischen WBS für Frankfurt. Das Amt prüft Einkommens- und Wohnvoraussetzungen und vermittelt die Bestände; ein allgemeiner hessischer WBS gilt hier nicht.

Quelle: Stadt Frankfurt; Sozialwohnungs-Registrierung

Ab wann entfällt das Kita-Elternentgelt?

Seit dem 1. Juni 2023 sind Betreuung, Bildung und Erziehung in angeschlossenen Kitas und anerkannter Kindertagespflege ab dem Monat, in dem das Kind das zweite Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt entgeltfrei — für die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit. Verpflegung bleibt zahlungspflichtig; unter zwei Jahren und in Hort/Schulbetreuung gelten eigene Regeln.

Quelle: Stadt Frankfurt; Kita Elternentgelte

Häufige Fragen für Mieter in Frankfurt am Main

  • Gilt in Frankfurt am Main die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete höchstens 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?
  • Was sagt das Amtsgericht zur hessischen Mieterschutzverordnung?

Laut hessischer Mieterschutzverordnung (verlängert am 12. November 2025, laut Land bis 25. November 2026) gilt Frankfurt am Main als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt: Die Wiedervermietungsmiete darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das Amtsgericht Frankfurt hat die Verlängerung als unzureichend begründet und unwirksam eingestuft — die Rechtslage ist streitig. Ausnahmen (u. a. bestimmter Neubau, umfassende Modernisierung, höhere Vormiete) bleiben bundesrechtlich möglich.

Quelle: Land Hessen; MieterschutzverordnungQuelle: hessenschau; Amtsgerichtsurteil Mieterschutz

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Frankfurt am Main?
  • Sind Mieterhöhungen auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt?
  • Gilt die bundesweite 20-Prozent-Grenze oder die abgesenkte?

Nach der MiSchuV darf die Miete in Frankfurt am Main innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (abgesenkte Kappungsgrenze), begrenzt durch die ortsübliche Vergleichsmiete. Bundesweit ohne Gebietsausweisung wären es 20 %. Wegen des Amtsgerichtsurteils zur Verlängerung ist auch diese Absenkung streitig.

Quelle: Land Hessen; KappungsgrenzeQuelle: Stadt Frankfurt; Mietspiegel Hinweise

  • Gibt es in Frankfurt am Main einen amtlichen Mietspiegel?
  • Ist der Frankfurter Mietspiegel 2026 qualifiziert?
  • Wo finde ich die Vergleichsmiete für meine Wohnung?

Ja. Der qualifizierte Frankfurter Mietspiegel 2026 wurde am 25. Juni 2026 anerkannt und gilt stadtweit. Er dient der Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuvertrag und Mieterhöhung; Online-Rechner und PDF stellt die Stadt bereit.

Quelle: Stadt Frankfurt; Mietspiegel 2026

  • Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung in Frankfurt am Main?
  • Was ersetzt die Registrierung beim Amt für Wohnungswesen?
  • Wo beantrage ich die Berechtigung für Sozialwohnungen?

Für Sozialwohnungen im Stadtgebiet ersetzt die Registrierung beim Amt für Wohnungswesen den klassischen Wohnberechtigungsschein. Nur registrierte Haushalte dürfen anmieten; die Vermittlung erfolgt durch dasselbe Amt (Adickesallee 67–69). Einen allgemeinen WBS für andere hessische Gemeinden stellt das Amt auf Anfrage aus — er gilt nicht für Frankfurt.

Quelle: Stadt Frankfurt; Sozialwohnungs-Registrierung

  • Was kostet Anwohnerparken für Mieter in Frankfurt am Main?
  • Brauche ich als Mieter einen Bewohnerparkausweis?
  • Wie teuer ist der Ausweis für ein Jahr?

In ausgewiesenen Bewohnerparkbereichen brauchen auch Mieter einen Bewohnerparkausweis. Die Gebühr beträgt 60 € / halbes Jahr, 120 € / Jahr bzw. 240 € / zwei Jahre. Ein freier Stellplatz ist nicht garantiert.

Quelle: Stadt Frankfurt; Bewohnerparkausweis

  • Ab wann entfällt das Kita-Elternentgelt für Mieter-Familien?
  • Ist die Kita ab dem zweiten Geburtstag kostenlos?
  • Muss ich trotzdem Verpflegung zahlen?

Ab dem Monat, in dem das Kind das zweite Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt sind Betreuung, Bildung und Erziehung in angeschlossenen Kitas und anerkannter Kindertagespflege entgeltfrei (seit 1. Juni 2023, vertraglich vereinbarte Betreuungszeit). Verpflegung bleibt zahlungspflichtig.

Quelle: Stadt Frankfurt; Kita Elternentgelte

  • Welcher ÖPNV-Verbund gilt für den Alltag als Mieter?
  • Fahre ich in Frankfurt mit dem RMV?
  • Gilt das Deutschlandticket auch lokal?

Ja. Nahverkehr im Stadtgebiet liegt im RMV; VGF betreibt U-Bahn, Straßenbahn und Bus. Das Deutschlandticket gilt parallel.

Quelle: RMV; VerbundportalQuelle: VGF; Stadtverkehr Frankfurt

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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