Immobilien zum Mieten in Bad Vilbel

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Bad Vilbel – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

In der Umgebung von Bad Vilbel findest Du folgende Immobilien zum Mieten:

Das Wichtigste zum Mieten in Bad Vilbel

Seit der Verlängerung der hessischen Mieterschutzverordnung gilt in Bad Vilbel weiter die Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Wiedervermietung) und die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren — bis zum 25. November 2026. Wer später kaufen will: In Hessen fallen 6 % Grunderwerbsteuer an.

Quelle: Land Hessen; MieterschutzverordnungQuelle: Hessen Finanzen; Grunderwerbsteuer

Gibt es einen eigenen Mietspiegel?

Nein. Die Stadt Bad Vilbel veröffentlicht keinen eigenen Mietspiegel. Zur Orientierung empfiehlt sie den Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main — dieser ist für Mieterhöhungen in Bad Vilbel jedoch nicht generell als Rechtsgrundlage anerkannt. Vergleichsmieten müssen Sie ggf. anders belegen (Vergleichswohnungen, Gutachten).

Quelle: Stadt Bad Vilbel; Mietspiegel Hinweis

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — die Bescheinigung für den Bezug einer geförderten Sozialwohnung — beantragen Sie beim Fachdienst Wohnungswesen der Stadt Bad Vilbel. Die Registrierung zur kommunalen Wohnungsvermittlung muss nach jeweils 12 Monaten erneuert werden; ein WBS begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.

Quelle: Stadt Bad Vilbel; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Bad Vilbel; Wohnungsvermittlung

Wie sind die Kita-Beiträge gestaffelt?

Städtische Kita-Gebühren sind einkommensabhängig: Bis 37.500 € Familieneinkommen greift die Minimalgebühr, ab 75.000 € die volle Gebühr (dazwischen linear). Für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung entfällt die Betreuungsgebühr, soweit das Land Hessen die Freistellung finanziert. Verpflegung bleibt kostenpflichtig. Stand der Gebührenordnung: ab 1. August 2025.

Quelle: Stadt Bad Vilbel; Kita-Gebührenordnung

Häufige Fragen zum Mieten in Bad Vilbel

  • Gilt in Bad Vilbel die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?
  • Bis wann gilt die MiSchuV für Bad Vilbel?

Ja. Bad Vilbel steht in der hessischen Mieterschutzverordnung: Bei Wiedervermietung darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten u. a. für Neubau nach dem 1. Oktober 2014 und die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung. Die Verordnung gilt bis zum 25. November 2026.

Quelle: Land Hessen; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Bad Vilbel?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete in drei Jahren steigen?
  • Gilt 15 oder 20 Prozent Kappung?

In den Gebieten der MiSchuV — also auch in Bad Vilbel — ist die Kappungsgrenze auf 15 % innerhalb von drei Jahren abgesenkt (bundesweit sonst oft 20 %). Obergrenze bleibt jeweils die ortsübliche Vergleichsmiete. Die Regelung gilt zusammen mit der Verordnung bis zum 25. November 2026.

Quelle: Land Hessen; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Bad Vilbel einen amtlichen Mietspiegel?
  • Kann ich den Frankfurter Mietspiegel für Bad Vilbel nutzen?
  • Wie ermittle ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Nein — die Stadt verfügt über keinen eigenen Mietspiegel. Zur Orientierung empfiehlt sie den Mietspiegel Frankfurt am Main; als Rechtsgrundlage für Mieterhöhungen in Bad Vilbel ist er jedoch nicht generell anerkannt. Alternativen sind u. a. Vergleichswohnungen oder ein Gutachten.

Quelle: Stadt Bad Vilbel; Mietspiegel Hinweis

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Bad Vilbel?
  • Wo ist das Wohnungsamt für Sozialwohnungen?
  • Wie lange gilt die Registrierung zur Wohnungsvermittlung?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie beim Fachdienst Wohnungswesen der Stadt Bad Vilbel, wenn Sie eine geförderte Sozialwohnung beziehen wollen. Die kommunale Wohnungsvermittlung setzt eine Registrierung voraus, die nach jeweils 12 Monaten erneuert werden muss. Ein WBS begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.

Quelle: Stadt Bad Vilbel; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Bad Vilbel; Wohnungsvermittlung

  • Was ist die Fehlbelegungsabgabe in Bad Vilbel?
  • Wann muss ich in einer Sozialwohnung nachzahlen?
  • Ab wann gilt die Fehlbelegungsabgabe vor Ort?

In geförderten Sozialmietwohnungen kann eine Fehlbelegungsabgabe anfallen, wenn das Haushaltseinkommen die maßgebliche Grenze um mindestens 20 % übersteigt. In Bad Vilbel wird die Abgabe seit dem 1. Januar 2017 festgesetzt; der Fachdienst Wohnungswesen fordert die nötigen Angaben an. Empfänger bestimmter Sozialleistungen sind ausgenommen.

Quelle: Stadt Bad Vilbel; Fehlbelegungsabgabe

  • Wie sind die Kita-Beiträge für Mieterfamilien gestaffelt?
  • Ab welchem Einkommen greift die volle Kita-Gebühr?
  • Ist das letzte Kita-Jahr beitragsfrei?

Städtische Betreuungsgebühren steigen linear zwischen 37.500 € und 75.000 € Familieneinkommen; darunter Minimal-, darüber Vollgebühr. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist bei Landeszuweisung von der Betreuungsgebühr befreit; Verpflegung bleibt kostenpflichtig (Gebührenordnung ab 1. August 2025).

Quelle: Stadt Bad Vilbel; Kita-Gebührenordnung

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Frankfurt?
  • Reicht die S6 für den Arbeitsweg?
  • Gibt es P+R, wenn ich doch Auto und Bahn kombiniere?

Die S6 bedient drei Halte im Stadtgebiet im werktäglichen Viertelstundentakt Richtung Frankfurt; die Niddertalbahn braucht rund 15 Minuten zum Hauptbahnhof. Wer Auto und Bahn kombiniert, findet P+R-Plätze u. a. am Bahnhof Bad Vilbel (Max-Planck-Straße, kostenpflichtig) und am Südbahnhof.

Quelle: Stadt Bad Vilbel; Bahnverkehr und P+R

  • Ist die Grundsteuer über die Nebenkosten umlagefähig?
  • Welchen Hebesatz hat Bad Vilbel bei der Grundsteuer B?
  • Betrifft mich als Mieter die Reform ab 2025?

Die Grundsteuer darf der Vermieter nur umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Bad Vilbel setzt für die neue Grundsteuer (ab 2025) den Hebesatz B auf 515 % (Haushaltsjahr 2026). Höhe und Umlagefähigkeit prüfen Sie in Vertrag und Betriebskostenabrechnung.

Quelle: Stadt Bad Vilbel; Hebesatzsatzung 2026

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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