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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Münster (Hessen) – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Münster (Hessen) kauft, zahlt 6 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse — relevant, falls Sie vermieten wollen. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt die Gemeinde den Hebesatz B auf 504 % (Haushaltsjahr 2025).
Quelle: Verwaltungsportal Hessen; GrunderwerbsteuerQuelle: Hessen Wirtschaft; MieterschutzverordnungQuelle: Gemeinde Münster (Hessen); Hebesatz 2025
In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Verfahren (kein Verkaufspreis-Modell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Hebesatz A: 390 %, Hebesatz B: 504 % (Beschluss der Gemeindevertretung vom 4. November 2024, gültig ab 1. Januar 2025).
Quelle: Finanzamt Hessen; Flächen-Faktor-VerfahrenQuelle: Gemeinde Münster (Hessen); Hebesatzsatzung
Statt klassischer Einmal-Straßenbeiträge erhebt die Gemeinde wiederkehrende Beiträge je Ortsteil-Abrechnungsgebiet. Der Satz schwankt mit den Investitionsausgaben des Vorjahres — für Käufer ein wiederkehrender Kostenposten neben Grundsteuer und Erschließung.
Quelle: Gemeinde Münster (Hessen); Straßenbeiträge Info
Für den erstmaligen Kauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie in Hessen (Beurkundung ab 1. März 2024) kann das Hessengeld die gezahlte Grunderwerbsteuer teilweise erstatten — bis 10.000 € je erwerbender Person (max. 20.000 €) plus 5.000 € je Kind unter 18, begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Steuer. Antrag über die WIBank.
In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % der Gegenleistung (meist Kaufpreis). Zuständig ist die Hessische Zentralstelle für Grunderwerbsteuer. Die Steuer ist in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig; ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt keine Eigentumsumschreibung.
Neben der Grunderwerbsteuer (6 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an — die genaue Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Maklerprovisionen richten sich nach den bundesweiten Regeln, sofern ein Makler eingeschaltet ist. Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Hessen das Flächen-Faktor-Verfahren. Hebesätze der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2025: Grundsteuer A 390 %, Grundsteuer B 504 % (Satzung vom 4. November 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz.
Quelle: Gemeinde Münster (Hessen); Hebesatz 2025Quelle: Finanzamt Hessen; Flächen-Faktor-Verfahren
Amtliche Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse sind kostenfrei über BORIS Hessen abrufbar (Adresse oder Karte). Der Richtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens in einer Zone — kein Verkaufspreis Ihres konkreten Objekts.
Ja — landesweit für den erstmaligen Kauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie in Hessen ab Beurkundung 1. März 2024. Förderung bis zur gezahlten Grunderwerbsteuer: bis 10.000 € je erwerbender Person (max. 20.000 €) und 5.000 € je Kind unter 18. Antrag über das WIBank-Kundenportal.
Ja. Eigentümer in den Abrechnungsgebieten Münster, Altheim und Breitefeld zahlen wiederkehrende Straßenbeiträge. Die Höhe schwankt mit den Investitionsausgaben des Vorjahres; Beitragspflichtig ist, wer bei Bescheidbekanntgabe Eigentümer ist.
Quelle: Gemeinde Münster (Hessen); StraßenbeiträgeQuelle: Gemeinde Münster (Hessen); Straßenbeitragssatzung
Für Grundstücke in Münster (Hessen) ist das Amtsgericht Dieburg (Landkreis Darmstadt-Dieburg) das örtlich zuständige Amtsgericht mit Grundbuchabteilung. Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungsanträge in der Regel elektronisch; Auszüge beantragen Sie beim Gericht mit berechtigtem Interesse.
Nein — Münster (Hessen) ist nicht als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen. Die landesrechtliche Mietpreisbremse und die 15-Prozent-Kappung greifen hier nicht; es bleibt bei der bundesweiten 20-Prozent-Kappung für Bestandserhöhungen.
Beiträge richten sich nach Betreuungsstunden: U3 46,75 €/Stunde, Ü3 22,75 €/Stunde der durchschnittlichen täglichen Betreuung; über drei Jahren erst ab mehr als 6 Stunden täglich. Voranmeldung online bei der Gemeinde.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden