Repräsentatives Garten-Maisonette-Refugium am Bopser-Wald


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Weil im Schönbuch – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
M. Maile Immobilien GmbH bietet an: Auszeichnungen durch Focus und Bellevue, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
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Wer in Weil im Schönbuch kauft, plant die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) mit dem Hebesatz ab dem Kalenderjahr 2026. Für Grundstücke (Grundsteuer B) gilt 150 %. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) gilt 360 %. Der Gemeinderat hat das am 21. Oktober 2025 beschlossen. Die Satzung gilt ab dem 1. Januar 2026. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem Landesmodell. Die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Das Ergebnis ist die Jahressteuer, kein Verkaufspreis. In derselben Satzung steht der Gewerbesteuer-Hebesatz mit 365 %. Die Grundsteuer wird in der Regel vierteljährlich fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Den ganzen Jahresbetrag können Sie auf Antrag zum 1. Juli zahlen.
Quelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Grundsteuer festsetzen
Den kommunalen Wärmeplan muss die Gemeinde bis zum 30. Juni 2028 aufstellen. Eignungsprüfung sowie Bestands- und Potenzialanalyse sind bereits veröffentlicht. Der Plan ist ein strategisches Instrument ohne unmittelbare Pflichten für Eigentümerinnen und Eigentümer. Ein Anschlusszwang folgt daraus nicht. Hinweise zum Stand geben Sie über den Netzmonitor auf der gemeindlichen Seite zur Wärmeplanung.
Quelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Kommunale WärmeplanungQuelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Wärmeplan Veröffentlichungen
Das Grundbuch führt nicht die Gemeinde. Zuständig ist das Amtsgericht Böblingen — Grundbuchamt, Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen. Geöffnet ist montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr. Den Eigentumsübergang nach dem Kauf meldet in der Regel der Notar. Einen Auszug beantragen Sie beim Gericht.
Quelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Grundbuchamt BöblingenQuelle: Amtsgericht Böblingen; Grundbuchamt
Für die erstmalige endgültige Herstellung von Anbaustraßen und Wohnwegen kann ein Erschließungsbeitrag anfallen. Die Gemeinde regelt die Einzelheiten in ihrer Erschließungsbeitragssatzung und setzt den Beitrag per Bescheid fest. Ob ein Flurstück in einer Überflutungsfläche liegt, zeigen die Hochwassergefahrenkarten. Die Ortslage allein reicht nicht. Einsicht gibt der Bürgerservice. Die Karten stellt die Landesanstalt für Umwelt bereit.
Quelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; ErschließungsbeiträgeQuelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Hochwassergefahrenkarten
Im Bürger-GIS der Gemeinde sehen Sie unter anderem Bodenrichtwerte, Bebauungspläne und Hinweise zum Starkregenrisiko. Das GIS ersetzt keine Auskunft des Bauamts. Die Bodenrichtwertauskunft der Gutachterausschüsse ist BORIS-BW. Der Richtwert ist eine Orientierung für eine Zone, kein vereinbarter Kaufpreis.
Quelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Bürger-GISQuelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BW
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Ab Kalenderjahr 2026 gilt für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) der Hebesatz B 150 % und der Hebesatz A 360 % (Hebesatzsatzung vom 21. Oktober 2025). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem Landesmodell, die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Das ist kein Verkaufspreis. Fällig wird die Steuer in der Regel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Den Jahresbetrag können Sie auf Antrag zum 1. Juli zahlen. Verbindlich bleibt der Bescheid.
Quelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Grundsteuer festsetzen
Beim Kauf gilt der landeseinheitliche Satz von 5,0 %; Quelle und Einordnung stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Zuständig ist das Amtsgericht Böblingen — Grundbuchamt, Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen. Geöffnet ist montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr. Die Gemeindeverwaltung führt kein Grundbuch. Den Eigentumsübergang meldet in der Regel der Notar.
Quelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Grundbuchamt BöblingenQuelle: Amtsgericht Böblingen; Grundbuchamt
Ein fertiger Wärmeplan mit festgelegten Netzgebieten liegt noch nicht vor. Die Gemeinde muss ihn bis zum 30. Juni 2028 erstellen. Eignungsprüfung und Potenzialanalyse sind veröffentlicht. Daraus folgt kein automatischer Anschlusszwang. Orientierung: Gemeinde-Wärmeplanung und Netzmonitor.
Quelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Kommunale WärmeplanungQuelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Wärmeplan Veröffentlichungen
Amtliche Bodenrichtwerte stellt das Portal BORIS-BW bereit. Der Richtwert ist eine zonenbezogene Orientierung, kein vereinbarter Kaufpreis und kein Grundsteuer-Messbetrag. Im gemeindlichen Bürger-GIS sehen Sie zusätzlich Bodenrichtwerte, Bebauungspläne und Hinweise zum Starkregen. Das GIS ersetzt keine Auskunft des Bauamts.
Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BWQuelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Bürger-GIS
Die Gemeinde erhebt Erschließungsbeiträge für die erstmalige endgültige Herstellung, unter anderem von Anbaustraßen und Wohnwegen. Die Einzelheiten stehen in der örtlichen Erschließungsbeitragssatzung. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, hängt vom konkreten Ausbau ab. Die Gemeinde setzt den Beitrag per Bescheid fest.
Ja, flurstückbezogen. Die Gemeinde verweist auf die landesweiten Hochwassergefahrenkarten mit Ausdehnung und Tiefen. Einsicht über den Bürgerservice. Die Ortslage allein reicht nicht.
Quelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Hochwassergefahrenkarten
Die Gemeinschaftsschule Weil im Schönbuch führt Klassen 1 bis 10, mit drei verpflichtenden Ganztagstagen. Die Grundschule Neuweiler ist Außenstelle (Klassen 1 und 2). Die Grundschule Breitenstein ist selbstständig (Klassen 1 und 2). An beiden Grundschulen gibt es Kernzeit bis längstens 14:00 Uhr.
Quelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; SchulenQuelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Gemeinschaftsschule
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden