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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Kahl a.Main – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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In Kahl a.Main steht der Hebesatz für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B bei 400 vom Hundert. Der Gemeinderat hat das am 15. Oktober 2024 festgesetzt; der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat im Mai 2025 empfohlen, dabei zu bleiben. Seit 2025 gilt die neue Grundsteuer. Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest, den Hebesatz die Gemeinde. Für Käuferinnen und Käufer zählt dieser Satz am Ort. Die aktuelle Hebesatzsatzung liegt im Rathaus; die Sitzungsunterlagen stehen auf der Gemeinde-Website.
Quelle: Gemeinde Kahl a.Main; Hebesatzbeschluss
Kahl a.Main hat Hochwassergefahrenkarten für den Main und für die Kahl. Das Landesamt für Umwelt veröffentlicht Wassertiefen für häufiges Hochwasser, für HQ 100 und für Extremhochwasser. Beim Flächennutzungsplan hat der Gemeinderat klargestellt: Flächen im HQ-100-Überschwemmungsgebiet sollen nicht bebaut werden. Vor dem Kauf gehört die Karte zum Grundstück – die Lage am Ortsrand reicht nicht als Entwarnung. Auskünfte zur konkreten Flur geben die LfU-Karten, der UmweltAtlas Bayern und das Rathaus.
Quelle: LfU Bayern; HochwassergefahrenkartenQuelle: Gemeinde Kahl a.Main; Flächennutzung HQ100
Die Gemeinde hat im April 2025 die Energieagentur Unterfranken mit der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Die Förderphase der Nationalen Klimaschutzinitiative läuft von Januar bis Dezember 2025; als Abschluss war das vierte Quartal 2025 geplant. Der Plan soll zeigen, welche Heizwege in Kahl künftig tragen. Er ist kein Anschlusszwang von allein. Wer ein Haus kauft, fragt den aktuellen Stand im Rathaus und prüft die vorhandene Heizung im Objekt – Öl, Gas oder Wärmepumpe stehen im Gebäude, nicht erst in der Broschüre.
Quelle: Gemeinde Kahl a.Main; Wärmeplanung
Das Grundbuch für den Amtsgerichtsbezirk führt das Amtsgericht Aschaffenburg; zum Bezirk gehört die Zweigstelle Alzenau. Auszüge beantragen Sie beim Grundbuchamt, Hausanschrift Weißenburger Straße 20–22 in Aschaffenburg. In Kahl gelten zwei Vorkaufsrechtssatzungen: eine für die Ortsmitte, eine für das Gebiet nördlich der Kahl, jeweils mit Umrissplan. In diesen Kulissen kann die Gemeinde beim Verkauf einsteigen. Wohnraumförderung für Eigentum läuft über das Landratsamt Aschaffenburg. Beim Kauf fällt Grunderwerbsteuer an; den Satz für Bayern nennt der Block darunter.
Quelle: Justiz Bayern; GrundbuchamtQuelle: Gemeinde Kahl a.Main; Vorkaufsrecht
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Die Gemeinde hat den Hebesatz für Grundsteuer A und Grundsteuer B auf 400 vom Hundert festgesetzt (Gemeinderat 15. Oktober 2024, bestätigt im Mai 2025). Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest. Die aktuelle Satzung erfragen Sie im Rathaus; die Beschlussunterlagen stehen auf der Gemeinde-Website.
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent; das gilt auch für einen Kauf in Kahl a.Main. Den amtlichen Hinweis finden Sie beim Landesamt für Steuern und im Bundesland-Block auf der Käufer-Seite.
Das Grundbuch führt das Amtsgericht Aschaffenburg; zum Bezirk gehört die Zweigstelle Alzenau. Hausanschrift des Grundbuchamts: Weißenburger Straße 20–22, 63739 Aschaffenburg. Auszüge beantragen Sie schriftlich, online oder in der Rechtsantragstelle am Schlossplatz 7. Private Portale sind nicht das Amt.
Ja, für das konkrete Grundstück. Es gibt Karten für den Main und für die Kahl – häufiges Hochwasser, HQ 100 und Extremhochwasser. Der Gemeinderat will im HQ-100-Überschwemmungsgebiet nicht bauen. Die LfU-Karten und der UmweltAtlas Bayern zeigen die Fläche; das Rathaus gibt Auskunft zur Flur.
Die Gemeinde erarbeitet seit April 2025 einen kommunalen Wärmeplan mit der Energieagentur Unterfranken. Er soll Heizwege vor Ort beschreiben, erzwingt aber nicht von selbst einen Anschluss. Vor dem Kauf prüfen Sie die vorhandene Heizung im Haus und den aktuellen Stand auf der Gemeinde-Seite.
In zwei Kulissen ja: Die Gemeinde hat eine Vorkaufsrechtssatzung für die Ortsmitte und eine für das Gebiet nördlich der Kahl, jeweils mit Umrissplan. Liegt das Grundstück darin, kann die Gemeinde beim Verkauf einsteigen. Den Plan und den Wortlaut finden Sie in der Satzungssammlung.
Es gilt die Stellplatzsatzung vom 22. Oktober 2025, gültig ab 27. Oktober 2025, mit Richtwerten aus der Bayerischen Bauordnung. Die genaue Zahl hängt von der Nutzung ab. Den Wortlaut holen Sie in der Satzungssammlung oder im Rathaus; ältere Fassungen ersetzen das nicht.
Anträge auf staatliche Eigentumsförderung nimmt das Landratsamt Aschaffenburg entgegen. Es berät zu Baudarlehen und Zuschüssen; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Gemeinde selbst veröffentlicht keine eigene laufende Kaufrichtlinie auf der Satzungsseite – aktuelle Programme erfragen Sie beim Kreis und im Rathaus.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden