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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Neu-Isenburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Neu-Isenburg kauft, zahlt in Hessen 6 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Beim Mieten gilt laut MiSchuV (bis 25. November 2026) die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren — relevant, wenn Sie vermieten oder Bestandsmieten prüfen.
Quelle: Land Hessen; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Für das Haushaltsjahr 2026 beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 495 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Verfahren — wertunabhängig nach Fläche, Nutzung und Lage, nicht nach aktuellem Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Stadt wendet den Hebesatz an.
Quelle: Stadt Neu-Isenburg; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Finanzamt Hessen; Flächen-Faktor-Verfahren
Zuständig für Neu-Isenburg ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Offenbach am Main (Kaiserstraße 16–18, 63065 Offenbach). Notarkosten und Grundbucheintragung kommen zusätzlich zur Grunderwerbsteuer; Maklercourtage richtet sich nach Vereinbarung und Bestellerprinzip beim Kauf.
Quelle: Amtsgericht Offenbach; Grundbuchamt
Seit dem Ratsbeschluss vom 21. Mai 2025 liegt eine kommunale Wärmeplanung vor. Geplant ist ein Fernwärmenetz mit Abwärme aus dem Rechenzentrumsprojekt im Gewerbegebiet Süd in ausgewiesenen Eignungsgebieten. Prüfen Sie Lage und Heizungsoption vor dem Kauf; die Planung begründet keinen Zwangsanschluss.
Quelle: Stadt Neu-Isenburg; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Neu-Isenburg; Fernwärme
In Hessen — und damit in Neu-Isenburg — beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Sie ist typischerweise vom Käufer zu zahlen und Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer (6 %) kalkulieren Sie Notar- und Grundbuchkosten nach Gebührenordnung sowie ggf. Maklercourtage nach Vereinbarung. Plane für die Nebenkosten einen spürbaren Eigenkapitalpuffer ein — ohne Portal-Preisannahmen.
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16–18, 63065 Offenbach am Main. Dort werden Eintragungen und Auszüge für Neu-Isenburg geführt.
Für das Haushaltsjahr 2026 liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 495 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Hessen bewertet nach dem Flächen-Faktor-Verfahren (Fläche, Nutzung, Lage) — nicht nach dem aktuellen Verkaufspreis. Messbetrag setzt das Finanzamt, Hebesatz die Stadt.
Quelle: Stadt Neu-Isenburg; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Finanzamt Hessen; Flächen-Faktor-Verfahren
Seit dem Beschluss vom 21. Mai 2025 liegt ein Wärmeplan vor. Geplant ist Fernwärme mit Abwärme eines Rechenzentrumsprojekts im Gewerbegebiet Süd in Eignungsgebieten. Die Planung ist unverbindlich und begründet keinen Anschlusszwang — Lage und Heizungsoption trotzdem prüfen.
Quelle: Stadt Neu-Isenburg; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Neu-Isenburg; Fernwärme
Ja. Als Kapitalanleger oder Vermieter unterliegen Neuverträge der Mietpreisbremse (max. 10 % über Vergleichsmiete) und Bestandserhöhungen der 15 %-Kappung in drei Jahren — laut MiSchuV bis 25. November 2026.
Die S6 und die RB61 verbinden Neu-Isenburg mit Frankfurt. Der Bahnhof liegt an der Bahnhofstraße etwas außerhalb der Innenstadt — Busanschluss im RMV. Für die Lagewahl zählen Nähe zu Bahnhof vs. Zentrum und der Arbeitsweg.
Quelle: DB Bahnhof; Neu-IsenburgQuelle: RMV; Fahrplantabellen
Sechs Stunden Kindergarten ab drei Jahren sind in Hessen beitragsfrei; längere Zeiten und Krippe nach städtischer Gebührensatzung. Anmeldung über WebKITA; Fachbereich Kinder, Hugenottenallee 53.
Quelle: Stadt Neu-Isenburg; KindertagesbetreuungQuelle: Stadt Neu-Isenburg; WebKITA
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden