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In Steinbach (Taunus) gibt es 2 Eigentumswohnungen zum Kaufen. Der durchschnittliche Kaufpreis für Wohnimmobilien liegt bei ca. 3.768 €/m². Stand: 14.06.2026.
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Wer in Steinbach (Taunus) ein Haus oder eine Wohnung kauft, trägt die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025). Der Hebesatz B liegt bei 1.200 %, der Hebesatz A bei 1.100 %. Die Stadtverordnetenversammlung hat das am 9. Dezember 2024 beschlossen. Die Sätze gelten ab dem 1. Januar 2025, bis eine Änderungssatzung kommt. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Die Jahressteuer ist kein Kaufpreis. Die Kaufnebenkosten des Landes stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Steinbach; Hebesatzsatzung 2025
Eintragungen für Steinbach führt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, Auf der Steinkaut 10–12. Ein eigenes Amtsgericht hat die Stadt nicht. Zum Bezirk gehören neben Steinbach unter anderem Oberursel, Friedrichsdorf und Usingen.
Quelle: Amtsgericht Bad Homburg; Zuständigkeit
Einen einfachen Grundbuchauszug, etwa für die Grundsteuerreform, schickt das Gericht auf schriftlichen Antrag. Die Kosten nennt das Gericht mit 10 Euro. Einsicht und Auszüge lassen sich online terminieren.
Quelle: Amtsgericht Bad Homburg; Grundbuchauszug
Für den Um- oder Ausbau öffentlicher Straßen erhebt Steinbach Beiträge. Die Satzung hat die Stadtverordnetenversammlung am 9. Dezember 2024 beschlossen. Die Stadt trägt 25 %, wenn die Anlage überwiegend dem Anliegerverkehr dient, 50 % bei innerörtlichem Verkehr und 75 % bei überörtlichem Durchgangsverkehr. Den Rest verteilen die Anlieger.
Quelle: Stadt Steinbach; Straßenbeitragssatzung
Verteilt wird nach Grundstücksfläche und einem Nutzungsfaktor, der von der zulässigen Geschosszahl abhängt. In Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie bei gemischter gewerblicher Nutzung steigt die Veranlagungsfläche um 40 %. Die Pflicht entsteht mit der Fertigstellung. Der Bescheid ist einen Monat nach Bekanntgabe fällig.
Quelle: Stadt Steinbach; Verteilung Straßenbeitrag
Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe Eigentümer ist. Bei einem Erbbaurecht tritt der Erbbauberechtigte an diese Stelle. Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück. Ab Baubeginn kann die Stadt eine Vorauszahlung bis zur voraussichtlichen Höhe verlangen.
Quelle: Stadt Steinbach; Beitragspflicht und Last
Wer neu baut oder die Nutzung ändert, muss notwendige Pkw-Stellplätze spätestens zur Nutzungsaufnahme herstellen. Ein Verzicht ist möglich, wenn der Bedarf durch öffentliche Plätze, einen städtebaulichen Vertrag oder Carsharing sinkt. Fahrradplätze bleiben nach der Bauordnung Pflicht. Sie ersetzen die Pkw-Plätze nicht.
Quelle: Stadt Steinbach; Stellplatzsatzung
Ab fünf Stellplätzen sind Leerrohre für das Laden von Elektroautos vorzusehen. Ab 20 Stellplätzen brauchen mindestens 10 %, wenigstens aber zwei Plätze, eine Ladeeinrichtung. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen. Oberirdische Plätze sollen Niederschlag versickern lassen.
Quelle: Stadt Steinbach; E-Stellplatz und Bäume
Eine Ablöse in Geld gibt es nur, wenn der Platz rechtlich oder tatsächlich nicht herstellbar ist. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Die Stadt verlangt je Platz 9.000 Euro in Gewerbegebieten und 16.500 Euro im übrigen Stadtgebiet. Ein Ersatzplatz darf bis zu 300 Meter Fußweg entfernt liegen, wenn die Nutzung gesichert ist.
Quelle: Stadt Steinbach; Stellplatz-Ablöse
Am nördlichen Rand hält die Stadt Regen zurück. Das Becken an der Waldstraße hat beim Starkregen im August 2023 größeren Schaden verhindert. Für ein weiteres Becken an der Herzbergstraße liegt ein Landesbescheid vom 4. September 2024 über 250.000 Euro vor, bei Gesamtkosten von 370.000 Euro. Ob Ihr Grundstück im Abfluss liegt, klärt nur die Karte zum Flurstück.
Quelle: Land Hessen; Starkregen-Förderung Steinbach
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) beträgt der Hebesatz B 1.200 % und der Hebesatz A 1.100 %. Beschlossen hat das die Stadtverordnetenversammlung am 9. Dezember 2024. Die Sätze gelten ab dem 1. Januar 2025, bis eine Änderungssatzung kommt. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Das ist kein Kaufpreis. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block.
Zuständig ist das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, Auf der Steinkaut 10–12. Ein Gericht in Steinbach gibt es nicht. Einen einfachen Auszug für die Grundsteuerreform schickt das Gericht auf schriftlichen Antrag. Die Kosten nennt es mit 10 Euro.
Ja. Die Satzung vom 9. Dezember 2024 erlaubt Beiträge für Um- oder Ausbau. Die Stadt trägt 25, 50 oder 75 %, je nachdem ob Anlieger-, innerörtlicher oder Durchgangsverkehr überwiegt. Den Rest tragen die Anlieger nach Fläche und Nutzungsfaktor. Bei gewerblicher und gemischter Nutzung steigt die Veranlagungsfläche um 40 %. Fällig ist der Bescheid nach einem Monat. Er ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück.
Einen Anspruch auf Ablöse gibt es nicht. Sie ist nur möglich, wenn der Platz rechtlich oder tatsächlich nicht herstellbar ist. Die Stadt verlangt 9.000 Euro je Platz in Gewerbegebieten und 16.500 Euro im übrigen Stadtgebiet. Ab fünf Plätzen sind Leerrohre für E-Autos vorzusehen, ab 20 Plätzen mindestens 10 % mit Ladepunkt, wenigstens zwei. Je fünf Plätze ist ein Baum zu pflanzen.
Öffentliche Bodenrichtwerte stehen in BORIS Hessen. Die Karte ist gebührenfrei. Der Wert gilt für die Zone, nicht als Kaufpreis Ihres Hauses.
Die Grunderwerbsteuer beträgt 6 %. Der Satz gilt auch für Käufe in Steinbach (Taunus). Das Hessengeld erstattet beim ersten selbstgenutzten Kauf höchstens die gezahlte Steuer. Voraussetzungen stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Hessen Finanzen; Grunderwerbsteuer 6 ProzentQuelle: Hessen Finanzen; Hessengeld
Die Rückhaltebecken am nördlichen Rand schützen die Ortslage, nicht automatisch jedes Flurstück. Das Becken an der Waldstraße hat im August 2023 größeren Schaden verhindert. Für die Herzbergstraße liegt ein Landesbescheid vom 4. September 2024 über 250.000 Euro vor. Prüfen Sie das konkrete Grundstück in der amtlichen Karte.
Die S5 hält bereits am Bahnhof Weißkirchen/Steinbach. Die Regionaltangente West soll diese Strecke mitnutzen und danach nach Eschborn abzweigen. Die Stadt hoffte 2022 auf das Jahr 2028. Die Planungsgesellschaft nennt inzwischen Teilbetrieb bis Ende 2029 und vollständigen Fahrbetrieb spätestens im Dezember 2030. Das ist ein Bauziel, kein fertiger Fahrplan.
Quelle: Stadt Steinbach; RTW-Anschluss 2022Quelle: RTW GmbH; Newsletter Betriebsstart
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden